
F-Gase-Verordnung & Dichtheitskontrollen
Erfahren Sie, welche Kältemittel Sie in Ihrer Anlage verwenden dürfen und wann Dichtheitskontrollen gesetzlich vorgeschrieben sind. Übersichtlich, aktuell & auf den Punkt.
Für wen ist diese Seite gedacht?
Diese Seite ist für alle gedacht, die mit Kälte- und Klimatechnik arbeiten – vom Architekten bis zum Techniker vor Ort. Sie bietet kompakte Infos zur aktuellen F-Gase-Verordnung, klare Antworten zur Kältemittelverwendung und zur Pflicht von Dichtheitskontrollen. Außerdem finden Sie hier all unsere Wartungspauschalen und Verrechnungssätze transparent aufgelistet – kein Rätselraten, keine versteckten Kosten. Auch Wartungen und Serviceeinsätze können direkt hier angefragt und beauftragt werden – mit einem verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Aktuelle Anforderungen der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573
Die überarbeitete F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, in Kraft seit dem 11. März 2024, bringt verschärfte Vorgaben für Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Ein zentraler Aspekt sind die verpflichtenden Dichtheitskontrollen, die nun nicht mehr nur für HFKW-Kältemittel gelten, sondern auch für HFOs und andere fluorierte Treibhausgase.

Dichtheitskontrollen: Neue Schwellenwerte und Intervalle
- 5 bis <50 Tonnen CO₂-Äquivalent: Kontrolle alle 12 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem (LES) alle 24 Monate
- 50 bis <500 Tonnen CO₂-Äquivalent: Kontrolle alle 6 Monate; mit LES alle 12 Monate
- ≥500 Tonnen CO₂-Äquivalent: Kontrolle alle 3 Monate; mit LES alle 6 Monate
- 1 bis <10 kg: Kontrolle alle 12 Monate; mit LES alle 24 Monate
- 10 bis <100 kg: Kontrolle alle 6 Monate; mit LES alle 12 Monate
- ≥100 kg: Kontrolle alle 3 Monate; mit LES alle 6 Monate






F-Gase Rechner
Welches Kältemittel dürfen Sie nutzen – und wie oft müssen Sie prüfen?
Wartungen & Serviceleistungen buchen
Buchen Sie direkt über unsere Homepage Wartungen oder Serviceeinsätze
Sie möchten eine Dichtheitskontrolle, eine regelmäßige Wartung oder einen einmaligen Serviceeinsatz buchen? Kein Problem – nutzen Sie unser Anfrageformular und wählen Sie Ihren Wunschtermin.
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere transparenten Wartungspauschalen und Verrechnungssätze. Die Details finden Sie hier in PDF-Format:
Starke Partnerschaft für sichere Kältemittelversorgung


Seit Jahren arbeitet Paul Müller Kälte-Klimatechnik eng mit der Westfalen AG zusammen – einem der führenden Anbieter für Kältemittel in Deutschland. Diese Partnerschaft sichert Ihnen geprüfte Verfügbarkeit, rechtliche Sicherheit, eine kompetente Beratung bei Neubau, Austausch oder Umrüstung sowie zukunftssichere Kältemittel, die exakt zu Ihrer Anlage und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben passen. Gemeinsam mit Westfalen finden wir die Lösung, die technisch funktioniert – und langfristig Bestand hat.
Aktuelle Entwicklungen der F-Gase-Verordnung
Die überarbeitete F-Gase-Verordnung verpflichtet die Kälte- und Klimabranche, den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen (HFKW) drastisch zu senken.Der Phase-Down sieht vor, dass bis 2030 nur noch etwa 20 % der 2015 verfügbaren Menge an HFKWs genutzt werden dürfen – bis 2050 nahezu ein vollständiger Ausstieg erfolgt.Besonders betroffen sind dabei Kältemittel mit hohem GWP (Global Warming Potential). Für Betreiber bedeutet das: schon heute muss vorausschauend auf umweltfreundlichere Kältemittel umgestellt werden, um die künftigen Vorgaben sicher einzuhalten.
Ab dem 01.01.2027 dürfen viele Anlagen mit Kältemitteln oberhalb definierter GWP-Schwellen nicht mehr neu in Verkehr gebracht oder installiert werden.
Kältemittel wie R-410A oder R-134a werden dann zunehmend vom Markt verdrängt.
Wer heute eine neue Anlage plant oder Bestandsanlagen modernisiert, muss bereits Alternativen mit niedrigem GWP ins Auge fassen – etwa R-32, R-1234yf oder natürliche Kältemittel wie CO₂ und Propan.
Zusätzlich werden Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial in Zukunft deutlich teurer.
Die Preise orientieren sich zunehmend an ihrem CO₂-Äquivalent – was bedeutet: Je höher das GWP eines Kältemittels, desto stärker steigen die Betriebskosten durch gesetzliche Aufschläge.
Der Wechsel auf klimafreundlichere Kältemittel senkt daher nicht nur langfristig die Umweltbelastung, sondern auch die laufenden Kosten der Kälte- und Klimaanlage.
Individuelles Beratungsgespräch buchen
